Wettbewerbsrechtliche Abmahnung  
   
 Eine Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Verbraucherschutzvereins o. ä. ist eine
 Angelegenheit, die Sie sehr schnell viel Geld kosten kann, wenn Sie hierauf nicht oder nicht
 richtig reagieren.

 

 Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihr Problem auf seriöse und für Sie beste
 Art und Weise zu erledigen.

 

 Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgendes sofort tun:

 

 1. Halten Sie das Datum des Eingangs der Abmahnung bei Ihnen fest und heben
    den Briefumschlag auf.

 

 2. Prüfen Sie sorgfältig die Ihnen gesetzten Fristen in der Abmahnung und treffen
     Sie Vorsorge, dass Sie Fristen nicht verpassen.

 

 3. Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab, denn oft enthalten diese Klauseln, mit denen Sie zu hohe Schadenersatz- und überzogene
     Anwaltskosten akzeptieren. Sind Sie zu Recht abgemahnt worden ,
     müssen Sie auch sofort das abgemahnte Verhalten beenden, damit
     nicht weitere Kosten von Ihnen zu tragen sind.

 

 

 Vorgehensweise eines Abmahnenden:

 

 Oftmals mahnen Konkurrenten mit einem Anwalt andere Mitbewerber
 ab. Das Interesse unseriösen Abmahnungen besteht darin, von Ihnen möglichst
 viele Gebühren zu verdienen.

 

 Die einzelnen Schritte sehen z.B. wie folgt aus:

 

 1. Schritt Abmahnung

 Mit der Abmahnung werden Sie durch den Abmahnenden darauf hingewiesen,
 dass ein bestimmtes Verhalten von Ihnen verboten sei. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, ein Versprechen abzugeben, dass Sie in Zukunft dieses Verhalten unterlassen. Dies ist die so genannte Unterlassungsverpflichtungserklärung.

 

 Achtung:

 Bereits wegen der Tatsache, dass der Abmahner einen Rechtsanwalt mit einer
 Abmahnung beauftragt, kann er Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten 
 verlangen. Meist werden diese Kosten bereits bei der Abmahnung angefordert.

 Oftmals sind diese Kosten aber überzogen. Hier ist es für Sie extrem
 wichtig, richtig zu reagieren, um dem Abmahner die Möglichkeit zu nehmen,
 weitere Kosten zu Ihren Lasten zu verdienen.

 

 Sind die Kosten zu hoch berechnet, so sollten Sie diese nicht anerkennen.
 Umgekehrt müssen Sie beim tatsächlichen Vorliegen eines Verstoßes aufpassen,
 dass Sie keinen Grund liefern, damit der Abmahnende die Möglichkeit hat, den
 zweiten Schritt einzuleiten.

 

 Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Erklärung. Dabei legen wir
 den tatsächlichen Wert der Abmahnung bezüglich unserer Kosten zu Grunde
 und nicht den oftmals überhöhten Wert der abmahnenden Kanzlei.
 Unser Interesse ist, dass Sie zufrieden mit uns sind und uns weiter empfehlen
 und nicht Sie mit überhöhten Gebühren zu belasten.

 

 2. Schritt Antrag auf einstweilige Verfügung

 Bleibt der Abgemahnte (also der angebliche Rechtsverletzer) untätig oder gibt
 dieser eine ungenaue oder unzureichende Unterlassungserklärung ab, so kann
 der Abmahnenden bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

 

 Hierfür entstehen weitere Kosten, die bei Vorliegen eines Abmahngrundes dem
 Abmahnenden zu erstatten hätten.

 

 3. Erlass der einstweiligen Verfügung oder mündliche Verhandlung
 Das Gericht kann eine solche Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen,
 oder die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung laden.

 

 Wenn Sie erst in diesem Stadium einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung
 beauftragen, sind Ihre Chancen für eine schnelle und kostengünstige Erledigung
 oftmals bereits deutlich gesunken.

 

 4. Schritt Aufforderung sich der einstweiligen Verfügung zu unterwerfen

 Hat das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, so reicht es nicht aus,
 nur das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Der Gegner kann Sie daher
 ( mit weiteren Kosten) auffordern, zu erklären, dass Sie sich der einstweiligen
 Verfügung beugen. Diese Erklärung sollte ebenfalls sehr vorsichtig formuliert
 sein, damit Sie sich selbst keinen Schaden zufügen und zuviel anerkennen.

 

 5. Schritt Hauptsacheverfahren

 Haben Sie sich nicht oder nur unzureichend der einstweiligen Verfügung gebeugt,
 so kann der Abmahnende zusätzlich auf Unterlassung klagen. Auch hier
 entstehen weitere Kosten, die Sie unter Umständen zu tragen hätten.

 
   
   Wie reagieren ?  
 

 

 Wenn Sie dieses unerfreuliche Ereignis möglichst kostengünstig für Sie hinter sich bringen
 wollen, so sind wir Ihnen gerne hierfür behilflich.

 

 Gerne beraten und vertreten wir Sie in Ihrem konkreten Problem. Kollegen und wir selbst
 stehen Ihnen bundesweit jederzeit zur Verfügung.

 

 Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf:

 

 Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn

 Sachbearbeiter: Herr Salzbrunn

 Tel.: 0611 20 599 00

 

 

 Mail: info@rechtsanwalt-salzbrunn.de